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Krankenversicherung

Im Referendariat sind Sie Beamt*in auf Widerruf. Hierdurch ändert sich in Sachen Krankenversicherung einiges für Sie. Denn Sie sind dann von der Sozialversicherungspflicht befreit. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihr Referendariat absolvieren, haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf eine Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. So werden Ihnen in der Regel 50 % der Krankheitskosten von der Beihilfestelle erstattet.

Da die Beihilfestellen in der Regel nur 50 % der Kosten tragen, bleibt zu klären, wie Sie den verbleibenden Restbetrag am besten absichern. Die Antwort ist einfach: Durch eine Private Krankenversicherung. Aber welche passt zu Ihnen? Welcher Anbieter hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis? Wer bietet im Leistungsfall den besten und unkompliziertesten Service? Bei all diesen Fragen können wir Ihnen weiterhelfen.

Sie stellen sich die Frage, ob Sie sich aufgrund des Beihilfeanspruchs überhaupt zwingend privat versichern müssen? Nein, das müssen Sie grundsätzlich nicht. Sie könnten im Referendariat auch weiterhin gesetzlich krankenversichert bleiben. Allerdings bieten die gesetzlichen Krankenkassen immer nur 100 % Leistung für 100 % des Beitrages an. Da das Land als Ihr Dienstherr keinen Arbeitgeberanteil zahlt, müssten Sie den Beitrag (aktuell 14,6 % des Bruttolohns monatlich) komplett alleine tragen. Außerdem würden Sie für 100 % Beitrag zahlen, obwohl Sie nur eine Risikolücke von 50 % haben, denn der Anspruch auf Beihilfe besteht ja ohnehin kostenfrei für Sie.

 

Die Kombination des Beihilfeanspruchs mit einem guten Angebot einer Privaten Krankenversicherung, welches speziell auf Beamtenanwärter*innen ausgelegt ist, ist in der Regel deutlich günstiger und bietet gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung auch so manchen Vorteil im Leistungsfall: Höhere Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte, höhere Zuzahlungen oder sogar vollständige Kostenübernahme bei Zahnersatz, Übernahme von Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie… dies sind nur einige von vielen Beispielen.

Stolperfalle beachten!

Beim Wechsel in die Private Krankenversicherung gibt es je nach vorherigem Versicherungsstatus eine Stolperfalle, welche Sie unnötig Geld kosten kann. Denn unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung drei Monate vor dem geplanten Eintritt in die PKV kündigen. Dies ist üblicherweise der Referendariatsbeginn. Verpassen Sie diesen Zeitpunkt, können Sie erst Monate nach Beginn Ihres Referendariats in die private Krankenversicherung wechseln. Das würde für Sie überflüssige Mehrkosten bedeuten. Ob Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen, hängt von Ihrem Versicherungsstatus bei der Gesetzlichen Krankenkasse ab. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Profitieren können Sie übrigens auch von unseren Leitfäden rund ums Referendariat.

Fordern Sie – je nach Ausbildungsphase – den passenden Leitfaden kostenfrei an:

 

    • Der Weg ins Referendariat: In unserem ersten Leitfaden erhalten Sie u. a. wichtige Tipps und Infos zum Bewerbungsverfahren für das Referendariat und erfahren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.
    • Der Weg durchs Referendariat: Im zweiten Leitfaden finden Sie u. a. allerhand praktische Tipps für die Unterrichtspraxis und die Prüfungsmodalitäten.
    • Der Weg nach dem Referendariat: Welche Änderungen nach dem Referendariat in Kraft treten, und mehr, das können Sie in unserem dritten Leitfaden nachlesen.