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Dienstunfähigkeitsversicherung

Welche Versicherung ist wirklich unverzichtbar? Ganz sicher die Berufsunfähigkeitsversicherung.  Für Lehrerinnen und Lehrer lautet die Bezeichnung Dienstunfähigkeitsversicherung. Sie ist ein absolutes Muss. Ähnlich unverzichtbar ist vielleicht noch die Privathaftpflichtversicherung.

Jede Lehrkraft braucht eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Denn: Das Risiko, seinen Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben zu können, ist schlichtweg existenziell. Über die sogenannte Alimentationspflicht besteht bei Beamt*innen auf Lebenszeit im Falle einer Dienstunfähigkeit zwar eine Grundversorgung. Der Dienstherr leistet dann ein so genanntes Ruhegeld. Dieses reicht aber gerade in jungen Jahren keineswegs aus, um dauerhaft seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Es wächst zwar im Laufe der Zeit an, Beamt*innen müssen aber selbst nach 40 Berufsjahren noch mit Abschlägen von knapp 30 % im Vergleich zu ihren bisherigen Bezügen rechnen. Noch viel größer ist das Risiko bei Beamtenanwärter*innen und Beamt*innen auf Widerruf. Diese haben gegenüber ihren Dienstherren keinerlei Versorgungsansprüche, es sei denn, die Dienstunfähigkeit ist durch einen Dienstunfall entstanden.

 

Referendar*innen haben zunächst überhaupt keinen gesetzlichen Versicherungsschutz

Lehramtsanwärter*innen haben erst nach einer fünfjährigen Wartezeit ein Leistungsanspruch an ihren Dienstherrn (wenn die Dienstunfähigkeit nicht durch einen Dienstunfall zustande gekommen ist). Bei einem Verlust der Arbeitskraft vor Ablauf dieser Frist, wird eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) durchgeführt. Dies stellt im Ernstfall aufgrund der kurzen Versicherungszeit keinen ausreichenden Schutz dar. Außerdem besteht auch dort eine Wartezeit von fünf Jahren, die selten erfüllt wird. Bisher haben nur wenige Versicherer eine patente Lösung für diesen Sonderfall der Referendar*innen parat. Angehende Lehrerinnen und Lehrer sollten sich daher bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung in jedem Fall gewissenhaft über die Absicherung während dieser Wartezeit aufklären lassen.  Nochmal klipp und klar: Bei Referendar*innen und Beamt*innen auf Widerruf entfällt die Alimentationspflicht des Dienstherrn anfangs ganz, später teilweise. Der Abschluss einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung ist für diese Personengruppe also von allergrößter Bedeutung.

 

Die Risikoszenarien einer Dienstunfähigkeit in Abhängigkeit zum Beamt*innenstatus im Überblick:

 

Freizeitunfall

Krankheit

Dienstunfall

Dienstbeschädigung

Beamt*in auf Widerruf

Entlassung und
Nachversicherung GRV
Entlassung und
Nachversicherung GRV, Anspruch erst nach 5 Beitragsjahren
Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamVG Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamVG

Beamt*in auf Probe

Entlassung und
Nachversicherung
GRV
Entlassung und
Nachversicherung GRV, Anspruch erst nach 5 Beitragsjahren
Unfallruhegehalt nach § 36 BeamVG Ruhegehalt

Beamt*in auf Lebenszeit

Volle beamtenrechtliche Versorgung mit Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit bzw. Unfallruhegehalt.

 

Die Berechnung der Höhe des Ruhegehaltes wegen Dienstunfähigkeit ist gesetzlich geregelt und recht kompliziert. Sie steigt, wie bereits erwähnt, im Laufe der Zeit an und erreicht nach 40 Dienstjahren schließlich ca. 70 % der bisherigen monatlichen Bezüge – und das auch nur, wenn durchgängig auf einer vollen Stelle gearbeitet wurde. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung gleicht diese Versorgungslücke aus. Egal, ob im Referendariat, als Beamt*in auf Widerruf oder später als Beamt*in auf Lebenszeit. Mit einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung sind Sie bestens abgesichert. Fast jeder Versicherer hat andere Bedingungen und Konditionen. So gibt es z.B. die „Unechte Dienstunfähigkeitsklausel“, die „Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel“ und die „Echte Dienstunfähigkeitsklausel“. Die Unterschiede sind auf den ersten Blick nicht leicht zu erkennen. Lassen Sie sich daher vor Abschluss einer so wichtigen Versicherung unbedingt kompetent beraten.

Profitieren können Sie übrigens auch von unseren Leitfäden rund ums Referendariat.

Fordern Sie – je nach Ausbildungsphase – den passenden Leitfaden kostenfrei an:

 

    • Der Weg ins Referendariat: In unserem ersten Leitfaden erhalten Sie u. a. wichtige Tipps und Infos zum Bewerbungsverfahren für das Referendariat und erfahren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.
    • Der Weg durchs Referendariat: Im zweiten Leitfaden finden Sie u. a. allerhand praktische Tipps für die Unterrichtspraxis und die Prüfungsmodalitäten.
    • Der Weg nach dem Referendariat: Welche Änderungen nach dem Referendariat in Kraft treten, und mehr, das können Sie in unserem dritten Leitfaden nachlesen.